Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immowelt AG für die Internetplattform www.wohngemeinschaften.de
1. Vertragsgegenstand
Die Immowelt AG betreibt die über diverse Domains und Partnerseiten erreichbare
Website immowelt, ein Portal rund um die Immobilie, auf dem gewerbliche Anbieter
(Makler, Bauträger etc.) sowie Privatanbieter ihre Immobilienangebote präsentieren
können. Gegenstand des Vertrages sind die vom Kunden gemäß dem Angebot der Immowelt
AG bestellten oder nach Bestellung des Kunden durch die Immowelt AG bestätigten
Produktversionen.
2. Leistungen der Immowelt AG
Der Kunde kann bis zu einer bestimmten Anzahl (abhängig vom gewählten Produkt) von
Immobilienangeboten, die den Vorgaben gemäß Ziffer 3. entsprechen, auf der Website
immowelt über einen eigenen Onlinezugang erfassen (Onlineerfassung) oder über diesen
Zugang aus einer vorhandenen Software (z.B. der CRM-Softwarelösung für die Immobilienwirtschaft
der Immowelt AG) in einem von der Immowelt AG akzeptierten Format auf die Website
immowelt exportieren. Es ist ausdrücklich nicht Vertragspflicht der Immowelt AG,
Daten von Immobilienangeboten, die nicht mit Hilfe der Onlineerfassung oder in einem
akzeptierten Format erstellt und exportiert wurden, für die Darstellung auf der
Website immowelt aufzubereiten.
Die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote sind über die allgemeine Suchfunktion
der Website immowelt neben allen anderen Immobilienangeboten erreichbar. Die Immowelt
AG behält sich im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit die Gestaltung
und Änderung der Website immowelt einschließlich aller Funktionalitäten und Inhalte
vor.
Die Immowelt AG hält das übergebene Angebot des Kunden als Webhosting-Provider auf
ihren Servern gespeichert und abrufbereit (so genanntes Hosting). Die Immowelt AG
schuldet nicht die Übermittlung der Information an den abrufenden Nutzer; dies ist
ausschließlich Sache des durch den Nutzer beanspruchten Netzbetreibers. Die Immowelt
AG gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der Daten von 98 % der Vertragsdauer.
Bei Störungen des Serverbetriebes wird die Immowelt AG um unverzügliche Beseitigung
bemüht sein. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird die Immowelt AG
nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (zwischen 21.00 Uhr und 6.00
Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) durchführen. Die Server der Immowelt AG sind
nach dem üblichen Stand der Technik mit Sicherungseinrichtungen gegen Datenverlust,
unbefugten Datenzugriff und Befall durch so genannte Computerschädlinge (Viren,
Würmer, Trojaner u.ä.) ausgerüstet.
3. Verantwortlichkeit des Kunden und Inhalt der Immobilienangebote
Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Daten, Angebote und sonstigen Angaben
gegenüber der Immowelt AG und jedem sonstigen Dritten, insbesondere Nutzern und
Besuchern der Website immowelt rechtlich verantwortlich. Wird die Immowelt AG durch
einen Dritten – gleich in welcher Weise – wegen durch den Kunden eingestellter Daten,
Angebote, sonstiger Angaben oder Inhalten auf seine Veranlassung verlinkter Seiten
in Anspruch genommen und trifft die Immowelt AG gegenüber dem Kunden diesbezüglich
keine Haftung im Sinne der Ziffer 5., hat der Kunde die Immowelt AG von sämtlichen
ihr daraus erwachsenden Schäden und Verpflichtungen freizustellen.
Unbeschadet dieser Verantwortlichkeit des Kunden gelten insbesondere folgende Vorgaben
für die vertragsgegenständlichen Immobilienangebote:
- Gegenstand der Immobilienangebote dürfen jeweils nur Immobilienobjekte sein, die
für Kauf, Miete oder Pacht verfügbar sind und auf dem Immobilienmarkt angeboten
werden; nicht mehr verfügbare und angebotene Objekte sind unverzüglich durch den
Kunden zu löschen.
- Die Objektangaben müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig und
richtig sein.
- Der Kunde muss für die Immobilienangebote einen eigenen Vermarktungsauftrag haben;
die bloße – entgeltliche oder unentgeltliche – Einräumung der Nutzung von Immowelt
zugunsten Dritter, die insoweit in keinem unmittelbarem Vertragsverhältnis zur Immowelt
AG stehen, ist ausdrücklich untersagt.
Die Immobilienangebote dürfen nicht durch eine werbliche Darstellung des Unternehmens
des Kunden unangemessen überlagert werden; die Immowelt AG behält sich insoweit
ein Beurteilungsermessen nach Maßgabe der folgenden Kriterien vor:
(1) Bilder müssen das angebotene Objekt bzw. Teile hiervon zeigen; Einblendungen von
Unternehmenskennzeichen (insbesondere Logos), Darstellungen des Kunden oder sonstiger
nicht objektbezogener Motive dürfen – bezogen auf das jeweils einzelne Bild – nur
eine deutlich untergeordnete Gewichtung haben.
(2) Verbale Unternehmensdarstellungen und/oder Hinweise auf Websites des Kunden oder
sonstigen Dritten innerhalb des Exposés, die über die gesetzlich vorgegebene Anbieterkennzeichnung
sowie einen Slogan und/oder kurzen beschreibenden Zusatz hinausgehen, sind zu unterlassen.
- Informationen zu den Immobilienangeboten müssen für den Nutzer kostenfrei und ohne
zusätzliche Registrierungen zugänglich sein und dürfen keine Weiterleitungen zu
kostenpflichtigen Internet- oder Telefondiensten beinhalten.
- Typen- und Fertighausangebote, projektierte Immobilienvorhaben sowie Zwangsversteigerungen
müssen vom Kunden als solche gekennzeichnet sein und können ausschließlich über
eine entsprechende Selektion bzw. in einer entsprechenden Rubrik auf der Website
immowelt präsentiert werden.
4. Zugesicherte Eigenschaften
Die Immowelt AG sichert für keine seiner vertraglichen Leistungen besondere Eigenschaften
(z.B. Werbewirksamkeit, Exposéaufrufe, Vermittlungserfolge oder Umsatz- und Gewinnverbesserung)
zu.
5. Haftung
Für etwaige Schäden haftet die Immowelt AG für sich und ihre Erfüllungsgehilfen
– gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls
die Immowelt AG oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht)
schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben oder der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Immowelt AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) nicht in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise, so
ist die Haftung durch die Immowelt AG auf solch typische Schäden begrenzt, die für
die Immowelt AG bei Vertragsschluss vernünftiger Weise voraussehbar waren. Diese
Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang. In den vorgenannten Fällen
ist die Haftung für einen Vermögensschaden auf 2.500,00 € beschränkt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften und
einer Haftung der Immowelt AG nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Rechnungsstellung/Preisänderung
(a) Die Vergütung der Leistung der Immowelt AG wird mit Rechnungstellung für die Vertragslaufzeit
(Ziffer 8.) bzw. den jeweiligen Verlängerungszeitraum vorschüssig zur Zahlung fällig.
Soweit abweichend hiervon eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wird, ist die
Immowelt AG berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden mit einer fälligen Zahlung
von mehr als 30 Tagen das gesamte Entgelt für die verbleibende Laufzeit insgesamt,
also auch vorschüssig für den restigen Zeitraum zur Zahlung zu verlangen.
(b) Es gelten die jeweiligen Listenpreise der Immowelt AG, die berechtigt ist, Preisänderungen
zum Beginn der nächsten Laufzeitperiode vorzunehmen. Dem Kunden steht bei einer
Preiserhöhung von mehr als 10 % des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12 Monaten
ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der beabsichtigten
Preiserhöhung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch den Kunden mit einer Frist von
einem Monat ab Mitteilung der Preiserhöhung auszuüben.
7. Zahlungsverzug/Sperre/Löschen von Inhalten
(a) Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, der gemäß Ziffer 6. a. die Immowelt
AG zur Fälligstellung des gesamten offenen Restbetrages für eine Laufzeitperiode
berechtigt, oder der Gefährdung der Zahlungsforderung der Immowelt AG wegen einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden im Sinne von
§ 321 BGB ist die Immowelt AG berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen,
bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die
Gegenleistung verliert die Immowelt AG dadurch nicht.
(b) Die Immowelt AG ist berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die gegen
Ziffer 3. verstoßen, ganz oder teilweise von der Website immowelt zu entfernen.
Der Kunde wird von der Immowelt AG über die erfolgte Löschung informiert. Bei wiederholtem
Verstoß und erfolgloser Abmahnung ist die Immowelt AG berechtigt, die Leistungen
bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzustellen. Den Anspruch auf die Gegenleistung
verliert die Immowelt AG dadurch nicht.
8. Verlängerung der Vertragslaufzeit
Die Vertraglaufzeit beträgt - soweit nichts anderes vereinbart - 12 Monate. Der
Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, soweit er nicht
3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Jede Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform oder in der diese ersetzenden
elektronischen Form (§ 126 a BGB – qualifizierte digitale Signatur) erfolgen.
9. Mehrfachplatzierung
Die Immowelt AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten
Immobilienangebote auch über andere Websites als immowelt erreichbar zu machen sowie
über Printmedien unter Abänderung der formalen Darstellung zu veröffentlichen.
10. Datenschutz
(a) Die Immowelt AG ist an ihre auf der Website immowelt veröffentlichte Datenschutzerklärung
gebunden.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm über die Website immowelt zukommenden Informationen
über Nutzer oder Besucher seiner Immobilienangebote nur im konkreten Zusammenhang
mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der Nutzer-/Besucherdaten an Dritte oder Verwendung
zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
11. Sonstige Bestimmungen
(a) Die Immowelt AG behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden
per E-Mail mindestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der
Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der E-Mail,
gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
(b) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, nach Abschluss des Vertrages
getroffene Abreden zwischen der Immowelt AG und dem Kunden entfalten nur Wirksamkeit,
wenn sie durch die Immowelt AG in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich bestätigt
sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Text- bzw. Schriftform.
(c) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist, ist Nürnberg Gerichtsstand.
(d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: Mai 2009 (IWP)